Verbrennen von Garten- u. Waldabfällen - Kfv Hof

Kreisfeuerwehrverband Hof e.V.
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Verbrennen von Garten- u. Waldabfällen

Hinweise der Feuerwehren des Landkreises Hof
zum Verbrennen von Garten- und Waldabfällen


Wer jetzt über Land fährt und den Blick schweifen lässt, sieht häufig kleine Rauchsäulen aufsteigen. Gartenfreunde und Waldbesitzer nutzen den Frühling um Garten- und Waldabfälle zu verbrennen. Dabei kam es auch schon zu Alarmierungen für die Feuerwehr da Feuer nicht angemeldet oder außer Kontrolle geraten sind.

Daher gilt es beim Verbrennen von Reisig oder Gartenabfällen ein paar wichtige Punkte zu beachten:

  • Vor dem Abbrennen des Feuers ist grundsätzlich die Gemeinde als Sicherheitsbehörde, zumindest aber  die Integrierte Leitstelle Hochfranken (09281/7395-100) zu benachrichtigen. Durch die Information entstehen Ihnen keine Kosten! Beim Verbrennen von Gartenabfällen sind gemeindliche Regelungen zu beachten! Eine Information ist auch bei gemeindespezifischen Reglungen erforderlich.


  • Beim Verbrennen von Reisig oder Gartenabfällen ist eine Feuerstelle anzulegen. Ein flächiges Verbrennen ist unzulässig. Vor dem Anlegen des Feuers ist am Feuerplatz die Humusschicht zu entfernen. Jegliches Anzünden außerhalb der Feuerstelle ist verboten.


  • Um die Feuerstelle ist ein Schutzstreifen von 3m Breite zu ziehen, welcher von allem Brennbaren frei zu halten ist.


  • Gefahren, Nachteile und erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers sind unbedingt zu verhindern. Insbesondere muss jegliche  Beeinflussung auf Verkehrswege ausgeschlossen werden.


  • Bei ungünstiger Windrichtung oder starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Brennende Feuer sind bei auffrischendem Wind unverzüglich zu löschen.


  • Um die Brandgefahr aus Funkenflug und Schäden an benachbarten Bäumen zu vermeiden, sind zur Errichtung von Feuerstellen Freiflächen zu nützen. Die Inanspruchnahme von Wegen zur Errichtung von Feuerstellen ist nicht zulässig.


  • Das Feuer ist ständig von mindestens einer volljährigen Person zu überwachen. Sie muss in der Lage sein, im Notfall schnellstmöglich (Mobiltelefon) die Feuerwehr zu alarmieren. Bei der Anmeldung sollte auch die Nummer des Mobiltelefons hinterlassen werden um im Zweifelsfall Rückfragen der Leitstelle zu ermöglichen.


  • Löschmaterialien (Wasser, Waldbrandpatschen, usw.) sind in ausreichender Menge bereit zu halten.


  • Nach dem Abbrennen ist das Feuer vollständig zu löschen und die Asche mit Erde abzudecken. Es muss sicher gestellt sein, dass Feuer und Glut beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sind.


  • Der Wald-/Grundstücksbesitzer haftet für alle durch das Abbrennen des Feuers eventuell entstehenden Schäden.



Copyright © 2008-2019 Kreisfeuerwehrverband Hof e.V. --- letztes Update: 24.10.2019
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